Hilfen, Rechte und Anlaufstellen
In Deutschland gibt es mehr Unterstützung, als viele wissen – sie ist nur auf viele Stellen verteilt. Hier steht das Wichtigste auf einen Blick, mit den Gesetzen und Beträgen, die wir geprüft haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Den GdB: Grad der Behinderung (20 bis 100). Ab 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Ausweis. Wird beim Versorgungsamt beantragt. Im Glossar stellt auf Antrag die zuständige Behörde fest, meist das Versorgungsamt; ab 50 gilt man als schwerbehindert.2,1
- Bei Autismus reicht der GdB je nach sozialen Anpassungsschwierigkeiten von 10 bis 100; bei ADHS ab 25 Jahren in der Regel höchstens 50.1
- Auch autistische Kinder können einen Pflegegrad bekommen; begutachtet wird im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern.3
- Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei bis zu 131 € im Monat.4
- Unabhängige Beratung, oft von Menschen mit eigener Behinderung, bietet die EUTB; in Krisen hilft die TelefonSeelsorge rund um die Uhr.5,6
Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung
Wie hoch der GdB: Grad der Behinderung (20 bis 100). Ab 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Ausweis. Wird beim Versorgungsamt beantragt. Im Glossar ausfällt, regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung. Maßgeblich sind die Auswirkungen im Alltag, nicht die Diagnose allein.1 Festgestellt wird er auf Antrag von der zuständigen Behörde – meist dem Versorgungsamt, in manchen Ländern beim Kreis oder der Stadt.2
| Autismus-Spektrum (Teil B 3.5.1) | GdB |
|---|---|
| ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten | 10–20 |
| leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten | 30–40 |
| mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten | 50–70 |
| schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten | 80–100 |
Für ADHS (Teil B 3.5.2) reichen die Stufen von 0 (keine Teilhabebeeinträchtigung) bis 100, je nachdem, wie stark die Integration in verschiedenen Lebensbereichen beeinträchtigt ist. Ab dem 25. Lebensjahr liegt der GdB bei ADHS in der Regel nicht über 50.1
Bei Kindern mit einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung (Autismus), die allein einen GdB von mindestens 50 bedingt, wird bis zum 18. Lebensjahr in der Regel Hilflosigkeit angenommen – das Merkzeichen H.1
Was ein GdB bringt
- Steuern: Behinderten-Pauschbetrag, zum Beispiel 1.140 € bei GdB 50 oder 7.400 € mit Merkzeichen H; bei Kindern auf die Eltern übertragbar.7
- Arbeit: fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr für schwerbehinderte Menschen8 und besonderer Kündigungsschutz: Eine Kündigung braucht vorher die Zustimmung des Integrationsamts.9
- Gleichstellung: Bei GdB 30 oder 40 kann die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag eine Gleichstellung aussprechen, etwa zum Schutz des Arbeitsplatzes.17,10
Es gibt auch Abwägungen: Ob du deinen GdB bei der Arbeit angibst, entscheidest du selbst. Bei Verbeamtung oder privaten Versicherungen können Gesundheitsfragen eine Rolle spielen. Lass dich vor dem Antrag beraten, zum Beispiel bei der EUTB.
Pflegegrad für autistische Kinder
Ein Pflegegrad hängt nicht von einer bestimmten Diagnose ab, sondern davon, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der Pflegekasse sechs Lebensbereiche, darunter „geistige und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“.3,11 Kinder werden dabei mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen.3
- Die Begutachtung findet meist zu Hause statt; auf Wunsch ist ein Telefon-Interview möglich.3
- Zur Vorbereitung wird empfohlen, einige Tage lang ein Pflegetagebuch zu führen.3
- Gegen den Bescheid kann man innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.3
Ab Pflegegrad 1 gibt es bei Pflege zu Hause den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat (2026).4
Studium und Arbeit
- Studium: Nachteilsausgleiche gleichen beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studium und in Prüfungen aus; sie werden individuell festgelegt, die Leistungsziele bleiben gleich. Wo und wie man sie beantragt, regelt die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule.12
- Arbeit: Integrationsfachdienste beraten und unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte.13 Arbeitgeber finden Hilfe bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.14
Beratung und Selbsthilfe
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: von Ämtern und Leistungsanbietern unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen; Beratung von Betroffenen für Betroffene wird besonders gefördert.5 Beratungsstellen finden: teilhabeberatung.de.
- ADHS Deutschland e.V.: Selbsthilfeverband, adhs-deutschland.de.
- autismus Deutschland e.V.: Bundesverband mit regionalen Vereinen, autismus.de.
- Aspies e.V.: Selbsthilfe von und für autistische Menschen, aspies.de.
- Jugendamt – Verfahrenslotse: Familien mit einem Kind mit Behinderung haben Anspruch auf Hilfe beim Antrag.15
Wenn es akut wird
- TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 – kostenlos, anonym, rund um die Uhr; auch Chat und E-Mail.6
- Nummer gegen Kummer – Kinder und Jugendliche: 116 111, montags bis samstags 14–20 Uhr.16
- Elterntelefon: 0800 111 0 550, Mo, Mi, Fr 9–17 Uhr, Di und Do 9–19 Uhr.16
- Notruf: 112 bei akuter Gefahr.
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Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Kann ich gegen einen Pflegegrad-Bescheid vorgehen?
Darüber reden, mit Menschen, die es kennen
Im geschützten Bereich von Neuroknoten tauschen sich Betroffene und Familien aus – ohne Druck und ohne Wertung.
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage (Teil A und B 3.5)
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise
- Pflegewegweiser NRW: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – Ablauf, Vorbereitung, Widerspruch (2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Übersicht Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (2026)
- § 32 SGB IX – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- TelefonSeelsorge Deutschland
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
- § 208 SGB IX – Zusatzurlaub
- § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung (Kündigungsschutz)
- § 151 SGB IX – Geltungsbereich, Gleichstellung
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Deutsches Studierendenwerk: Nachteilsausgleiche (Online-Bibliothek Studieren mit Behinderung)
- § 193 SGB IX – Aufgaben der Integrationsfachdienste
- § 185a SGB IX – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
- § 10b SGB VIII – Verfahrenslotse
- Nummer gegen Kummer e.V.
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen (Schwerbehinderung, Gleichstellung)
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Beratung. Stand: 26.10.2026.